Regeln

Ergän­zend zu den AGB gel­ten fol­gen­de Regeln bei Nut­zung des Studios

1. Benutzung der Mieträume und ‑gegenstände

Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, den Miet­raum, die Ein­rich­tun­gen, Gerä­te und Requi­si­ten scho­nend und pfleg­lich zu behandeln. 

Der Mie­ter darf den Miet­raum nur zu dem ver­trag­lich bestimm­ten Zweck benutzen. 

Bau­li­che Ver­än­de­run­gen am Miet­raum und des­sen Instal­la­tio­nen und der­glei­chen dür­fen vom Mie­ter nicht vor­ge­nom­men werden.

2. Anwesenheit des Vermieters

Der Ver­mie­ter oder ein von ihm Beauf­trag­ter ist berech­tigt, die gemie­te­te Räum­lich­keit auch wäh­rend der Miet­zeit zu betre­ten bzw. sich dar­in auf­zu­hal­ten, inso­fern dadurch die Arbei­ten des Mie­ters nicht wesent­lich beein­träch­tigt werden.

3. Umgang mit Feuer, Wasser und anderen Stoffen

Im Stu­dio ver­bie­tet sich der Umgang mit Feu­er. Nach Abspra­che und Nie­der­schrift ist es dem Mie­ter mög­lich zu bestimm­ten Auf­nah­me­zwe­cken Ker­zen zu benutzen.

Der Umgang mit Was­ser und ande­ren Flüs­sig­kei­ten ist nur gestat­tet, inso­fern dadurch kei­ne Schä­den ent­ste­hen und nur Men­gen genutzt wer­den, die bei der Nut­zung pro­blem­los rest­los auf­ge­fan­gen wer­den können.

Der Umgang mit Sprüh­far­ben ist untersagt.

Fin­ger­far­ben u.ä. dür­fen nur benutzt wer­den, wenn die­se rest­los ent­fernt werden.

Das Benut­zen von Gerä­ten die mit einem Ver­bren­nungs­mo­tor betrie­ben wer­den ist unter­sagt. Glei­ches gilt für Gerä­te, die mit Gas betrie­ben werden.

4. Sauberkeit

Vor der Über­nah­me des Foto­stu­di­os durch den Mie­ter erfolgt der Rund­gang mit dem Ver­mie­ter. Dabei wird dem Nut­zer das Stu­dio besen­rein und auf­ge­räumt übergeben.

Bei Rück­nah­me des Objek­tes hat sich die­ses im glei­chen Zustand zu befinden.

Sind nach­träg­li­che Rei­ni­gungs­ar­bei­ten durch­zu­füh­ren, so wer­den die­se dem Mie­ter mit min­des­tens 25,-€, höchs­tens jedoch mit dem tat­säch­li­chen Auf­wand berechnet.

Essen und Trin­ken sind nur im Vor­raum des Stu­di­os zuläs­sig. Im Auf­nah­me­be­reich ver­bie­ten sich Essen und Trin­ken, es sei denn die­se Tätig­kei­ten sind Bestand­teil der Aufnahmen.

5. Techniknutzung

Die tech­ni­schen Gerä­te im Foto­stu­dio dür­fen nur in dem Umfang genutzt wer­den, der im Ver­trag ver­merkt ist.

Der Mie­ter hat die Tech­nik sorg­sam zu behan­deln, bei Bedarf ist um eine tech­ni­sche Ein­wei­sung zu bitten.

Hin­ter­grund­stof­fe und ‑papie­re sind so zu behan­deln, dass kei­ne blei­ben­den Ver­schmut­zun­gen ent­ste­hen. Das Betre­ten ist mit Schuh­werk nur dann gestat­tet, wenn die­ses sau­ber ist.

Macht sich nach der Nut­zung eine Rei­ni­gung des Hin­ter­grund­stof­fes erfor­der­lich, wer­den die tat­säch­li­chen Kos­ten einer Rei­ni­gung zuzüg­lich einer Auf­wands­pau­scha­le von 5,-€ auf den Mie­ter umge­legt. Wird Papier­hin­ter­grund beschä­digt oder ver­un­rei­nigt wer­den pro lau­fen­dem Meter 7,50 € berechnet.

Requi­si­ten und ande­re Gegen­stän­de sind nach Been­di­gung der Arbei­ten an den Ursprungs­ort zurückzulegen.

Haf­tungs­re­geln erge­ben sich aus Punkt 5 und 6 der AGB.

6. Toilettenbenutzung

Die Toi­let­te steht dem Mie­ter und den Begleit­per­so­nen wäh­rend der Miet­zeit kos­ten­los zur Ver­fü­gung. Eine Skiz­ze zum Zugang befin­det sich in der Anla­ge zum Vertrag.

Der Toi­let­ten­raum ist nach Benut­zung ent­spre­chend zu säubern.