Ergänzend zu den AGB gelten folgende Regeln bei Nutzung des Studios
1. Benutzung der Mieträume und ‑gegenstände
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietraum, die Einrichtungen, Geräte und Requisiten schonend und pfleglich zu behandeln.
Der Mieter darf den Mietraum nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck benutzen.
Bauliche Veränderungen am Mietraum und dessen Installationen und dergleichen dürfen vom Mieter nicht vorgenommen werden.
2. Anwesenheit des Vermieters
Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter ist berechtigt, die gemietete Räumlichkeit auch während der Mietzeit zu betreten bzw. sich darin aufzuhalten, insofern dadurch die Arbeiten des Mieters nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3. Umgang mit Feuer, Wasser und anderen Stoffen
Im Studio verbietet sich der Umgang mit Feuer. Nach Absprache und Niederschrift ist es dem Mieter möglich zu bestimmten Aufnahmezwecken Kerzen zu benutzen.
Der Umgang mit Wasser und anderen Flüssigkeiten ist nur gestattet, insofern dadurch keine Schäden entstehen und nur Mengen genutzt werden, die bei der Nutzung problemlos restlos aufgefangen werden können.
Der Umgang mit Sprühfarben ist untersagt.
Fingerfarben u.ä. dürfen nur benutzt werden, wenn diese restlos entfernt werden.
Das Benutzen von Geräten die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden ist untersagt. Gleiches gilt für Geräte, die mit Gas betrieben werden.
4. Sauberkeit
Vor der Übernahme des Fotostudios durch den Mieter erfolgt der Rundgang mit dem Vermieter. Dabei wird dem Nutzer das Studio besenrein und aufgeräumt übergeben.
Bei Rücknahme des Objektes hat sich dieses im gleichen Zustand zu befinden.
Sind nachträgliche Reinigungsarbeiten durchzuführen, so werden diese dem Mieter mit mindestens 25,-€, höchstens jedoch mit dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Essen und Trinken sind nur im Vorraum des Studios zulässig. Im Aufnahmebereich verbieten sich Essen und Trinken, es sei denn diese Tätigkeiten sind Bestandteil der Aufnahmen.
5. Techniknutzung
Die technischen Geräte im Fotostudio dürfen nur in dem Umfang genutzt werden, der im Vertrag vermerkt ist.
Der Mieter hat die Technik sorgsam zu behandeln, bei Bedarf ist um eine technische Einweisung zu bitten.
Hintergrundstoffe und ‑papiere sind so zu behandeln, dass keine bleibenden Verschmutzungen entstehen. Das Betreten ist mit Schuhwerk nur dann gestattet, wenn dieses sauber ist.
Wird Papierhintergrund beschädigt oder verunreinigt werden pro laufendem Meter 10,00 € berechnet.
Requisiten und andere Gegenstände sind nach Beendigung der Arbeiten an den Ursprungsort zurückzulegen.
Haftungsregeln ergeben sich aus Punkt 5 und 6 der AGB.
6. Toilettenbenutzung
Die Toilette steht dem Mieter und den Begleitpersonen während der Mietzeit kostenlos zur Verfügung.